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Rechnungserklärung 

Damit Sie Ihre Rechnung besser nachvollziehen können, erklären wir Ihnen in diesem Bereich einzelne Bestandteile und geben Ihnen weitere Informationen. Der Rechnungsbeileger enthält Wissenswertes zum Energiemix, zum Energiesparen, zu Vertragsbedingungen sowie Ansprechpartner bei Meinungsverschiedenheiten und ein umfangreiches Glossar. Falls Fragen unbeantwortet bleiben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Rufen Sie uns an, besuchen Sie uns im Kundencenter oder schauen Sie im Infomobil vorbei.

Ihre Rechnungsanschrift:
An diese Adresse senden wir Ihre Rechnung. Bitte prüfen Sie Name und Anschrift. Bei Änderungen informieren Sie uns bitte frühzeitig. Die Rechnungsanschrift kann von der Anschrift Ihrer Verbrauchsstelle abweichen.
Ihre Verbrauchsstelle:
Die Verbrauchsstelle ist der Ort (Haus, Wohnung, Büro, Betrieb, ...), an dem Sie Erdgas oder Strom verbraucht haben.
Ihre Vertragskontonummer
Durch die Vertragskontonummer wird Ihre Verbrauchsstelle genau identifiziert. Bitte geben Sie diese bei Zahlungen und Mitteilungen immer an.
Zusammenfassung der Rechnung
Hier stellen wir Ihnen den Verbrauchszeitraum und die aufgeschlüsselten Abrechnungsbeträge für Strom und Erdgas dar. Abzüglich Ihrer bereits gezahlten Abschlagsbeträge ergibt sich ein zu zahlender Restbetrag oder ein Guthaben.
Neuer Abschlag:
Hier finden Sie Ihren neuen Abschlagsbetrag und die Fälligkeiten für das laufende Jahr. Weiter werden Ihnen die 11 Fälligkeitstermine mitgeteilt. Die Jahresrechnung enthält Ihren 12. Abschlag.
In Ihre Abschalgsberechnung fließen Ihre bisherigen Verbrauchsgewohnheiten und die aktuellen Preise ein. Auch wird Ihr neuer Abschlag beginnend vom Ablesetag bis zur nächsten geplanten Abrechnung, jeweils am 31. Dezember des Folgejahres berechnet. Wurde Ihr Zähler vor dem 31. Dezember abgelesen, verlängert sich Ihr Verbrauchszeitraum. Das hat zur Folge, dass mehr als 365 Tage in die Hochrechnung einfließen und einen höheren Abschlag bewirken. Bei Neukunden kann die Abschlagsberechnung abweichen.
Verbrauchsdaten Strom:
In diesem Bereich werden Ihre Zählerdaten und Ihr Verbrauch für Strom dargestellt. Jeder Zähler hat eine Nummer, die den Zähler eindeutig identifiziert. Sie finden diese auf der Front Ihres Zählers. Das Kennzeichen "Art" zeigt Ihnen, ob der Zählerstand durch einen Ableser (A) ermittelt, vom Kunden abgelesen (K) oder maschinell errechnet (S) wurde. Auch maschinelle Ermittlungen sind in der Regel zuverlässig, weil Sie das Verbrauchsverhalten der Vergangenheit sehr gut abbilden. Sollte ein Verbrauch falsch berechnet worden sein informieren Sie uns bitte.
Faktor:
Für die Messung der abgenommenen Elektrizität wird ein Zähler gesetzt. Bei einer hohen Energieabnahme wird ein Zusatzgerät, der Wandler, geschaltet. Entsprechend der Auslegung des Wandlers ist die gemessene Energiemenge mit einem Faktor zu multiplizieren. In privaten Haushalten ist der Faktor 1,00.
Abrechnungsdaten:
Hier sehen Sie zu welchen Preisen wir Ihren Verbrauch abgerechnet haben. Ausgewiesen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer.
Vollziehen Sie hier das Berechnen Ihres Entlastungsbetrages für Strom nach.:
Bitte beachten Sie, dass der Jahresverbrauch prognostiziert ist und damit von Ihrem tatsächlichen abweicht.
Zahldaten:
Anhand der "Zahldaten" errechnet sich Ihr Guthaben oder Ihre Nachzahlung.
In den "Bruttobetrag" fließen ein:
In der ersten Zeile der für Ihren Verbrauch in 2023 tatsächlich ermittelte Entlastungsbetrag, hier 133,43 EUR.
Die zweite Zeile nennt Ihren Jahresbruttobetrag aus dieser Jahresrechnung, hier 1.218,38 EUR.
In der dritten Zeile finden Sie die im März 2023 ermittelte Entlastungsprognose, die in Ihren Abschlägen für 2023 berücksichtigt wurde.
Die vierte Zeile nennt den von Ihnen geleisteten Jahresabschlag, hier in Höhe von 1.240,00 Euro mit Entlastungsbetrag.
Die Summe ergibt Ihr Guthaben von 35,05 Euro.
133,43 €- 1.218,38 € - 120,00 € + 1.240,00 € = 35,05 €
Erläuterungen:
In diesem Bereich stehen immer sämtliche Erläuterungen zu Abkürzungen und Fachbegriffen, zur aktuellen Rechnungsseite.
Bei "HT" (Hochtarif) und "NT" (Niedertarif) handelt es sich um die Bezeichnungen der Zählwerke Ihres Doppeltarifzählers. Das HT-Zählwerk misst dabei die Energie, die Sie tagsüber verbrauchen - das NT-Zählwerk Ihren Energieverbrauch in der Nacht.
"A" (Ablesung) bzw. "S" (Schätzung) beschreibt die Art der Zählstandsermittlung.
Verbrauchsdaten:
In diesem Bereich finden Sie Ihre Zählerdaten und Ihr Verbrauch für Erdgas. Jeder Zähler hat eine Nummer, die den Zähler eindeutig identifiziert. Sie finden diese auf der Front Ihres Zählers. Das Kennzeichen "Art" zeigt Ihnen, ob der Zählerstand durch einen Ableser (A) ermittelt, vom Kunden abgelesen (K) oder maschinell errechnet (S) wurde. Auch maschinelle Ermittlungen sind in der Regel zuverlässig, weil sie das Verbrauchsverhalten und die Wetterbedingungen der Vergangenheit gut abbilden. Sollte ein Verbrauch falsch berechnet worden sein, informieren Sie uns bitte.
Faktor:
Die Abrechnung des Erdgasverbrauchs wird in Kilowattstunden (kWh) vorgenommen. Die Messung erfolgt jedoch in Kubikmetern (m³). Die Z-Zahl (Zustandszahl) ist ein Bestandteil der Umrechnung von Kubikmetern (m³) auf Kilowattstunden (kWh), sie gibt den Zustand des Gases bei der Messung an, da dieser in Abhängigkeit von Druck und Temparatur variiert. Der zweite Faktor dieser Berechnung ist der Brennwert, der den Energiegehalt pro Normkubikmeter Gas angibt.
In diesem Beispiel berechnet sich der Verbrauch also wie folgt:
125 m³ x 0,9674 (Z-Zahl) x 11,303 (Brennwert) = 1367 kWh
Abrechnungsdaten:
Hier sehen Sie zu welchen Preisen wir Ihren Verbrauch abgerechnet haben. Ausgewiesen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer.
Entlastungsbeitrag
An dieser Stelle erfahren Sie, wie Ihre Entlastungsbetrag für Gas ermittelt wird. Bitte beachten Sie, dass der Jahresverbrauch prognostiziert ist und damit von Ihrem tatsächlichen deutlich abweichen kann.
Informationen
In Ihrer aktuellen Jahresrechnung Erdgas haben wir Ihnen die nach §3 CO2KostAufG geforderten Informationen ausgewiesen, die für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden benötigt werden.
Ihr heizwertbezogener Jahresverbrauch ergibt sich aus Ihrem in der Rechnung ausgewiesenen Jahresverbrauch (brennwertbezogen) multipliziert mit dem Faktor 0,903 kWh.
Hier eine Beispielrechnung:
9.141 kWh x 0,903 = 9.030 kWh* = heizwertbezogener Energiegehalt der gelieferten Gasmenge Auf Basis Ihres heizwertbezogenen Verbrauchs 9.141 kWh und dem entsprechenden heizwertbezogenen Emissionsfaktor Erdgas** von 0,20088 kg CO2/kWh ergeben sich gerundet 1.658 kg CO2-Emissionen. Bei einem Preis von 30 EUR/t CO2*** sind 49,74 Euro netto und brutto 53,23 Euro für das Jahr 2023 im Rechnungsbetrag enthalten.
Weitere Informationen zum CO2-Aufteilungsgesetz finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.ewerk-sachsenwald.de/de/Erdgas/Haeufige-Fragen. * Heizwertbezogener Energiegehalt der gelieferten Gasmenge
** gemäß Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 - EBeV 2030 Anlage 2, Teil 4
*** Preis für CO2-Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) § 10 Abs. 2
Sie sind Vermieter einer Immobilie, dann sind Sie gemäß §§ 5 und 8 Kohlendioxidkosten-aufteilungsgesetz (CO2KostAufG) dazu verpflichtet, die gemäß § 3 Abs. 3 CO2KostAufG ermittelten CO2-Kosten anteilig zu tragen, sofern die abgerechnete Gasmenge zum Heizen von Räumen oder Warmwasser verwendet wird. Sie sind gemäß § 5 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 CO2KostAufG ebenfalls dazu verpflichtet, den durch den Mieter zu tragenden Anteil im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu ermitteln und bei mehreren Mietern entsprechend umzulegen.
Hinweise für Mieter:
Hinweise für Mieter: Sie sind Mieter einer Immobilie, dann haben Sie gemäß §§ 6 Abs. 2 und 8 Abs. 2 CO2KostAufG Erstattungsansprüche gegenüber Ihrem Vermieter. Der Vermieter hat Ihnen seinen zu tragenden Anteil der gemäß § 3 Abs. 3 CO2KostAufG ermittelten CO2-Kosten zu erstatten, sofern die abgerechnete Gasmenge für die Beheizung von Räumen oder Warmwasser verwendet wird. Sie haben die Erstattungsansprüche gemäß § 6 Abs. 2 CO2KostAufG innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Gasrechnung Ihrem Vermieter in Textform mitzuteilen. Der Vermieter hat diese innerhalb von 12 Monaten nach Mitteilung durch den Mieter zu erstatten. Eine Verrechnung auf der nächsten Betriebskostenabrechnung ist möglich.
Zahldaten
Anhand der "Zahldaten" errechnet sich Ihr Guthaben oder Ihre Nachzahlung.
In den "Bruttobetrag" fließen ein:
In der ersten Zeile der für Ihren Verbrauch in 2023 ermittelte Entlastungsbetrag, hier 419,21 EUR.
Die zweite Zeile nennt Ihren Jahresbruttobetrag aus dieser Jahresrechnung, hier 1.682,55 EUR.
In der dritten Zeile finden Sie die im März 2023 ermittelte Entlastungsprognose, die in Ihren Abschlägen für 2023 berücksichtigt wurde mit 400 Euro.
Die vierte Zeile nennt den von Ihnen geleisteten Jahresabschlag, hier in Höhe von 1.820,00 Euro mit Entlastungsbetrag.
Die Summe ergibt Ihr Guthaben von 156,66 Euro.
419,21 € -1.682,55 € - 400,00 € + 1.820,00 € = 156,66 €
Verbrauchsvergleich Strom
In diesem Bereich wird Ihr aktueller Stromverbrauch mit dem des letzten Jahres verglichen. Desweiteren können Sie Ihren Stromverbrauch mit empfohlenen Richtwerten vergleichen.
Verbrauchsvergleich Gas
In diesem Bereich wird Ihr aktueller Gasverbrauch mit dem des letzten Jahres verglichen. Desweiteren können Sie Ihren Gasverbrauch mit empfohlenen Richtwerten vergleichen.

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