Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)
Seit dem 1. Januar 2024 sind neue gesetzliche Regelungen (§ 14a EnWG) in Kraft getreten, die die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen festlegen. Diese gelten für alle Verteilnetzbetreiber und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Eine Teilnahme ist für alle Neuanlagen verpflichtend, die eine Leistung größer 4,2 kW haben.
Der Netzbetreiber darf steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Netzabschnitten flexibel auf maximal 4,2 kW steuern/dimmen, wenn eine Überlastung des lokalen Stromnetzes droht. Der normale Stromverbrauch im Haushalt ist weiterhin gesichert. Hier darf und wird der Verteilnetzbetreiber nicht eingreifen.
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