• Sie befinden sich hier:
  • Netze >
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtung
<
Mädchen im Bad

Badevergnügen im Freizeitbad Reinbek

media sachsenwald

super schnelles Internet: media sachsenwald!

Tank

sauber unterwegs

>

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) 

Seit dem 1. Januar 2024 sind neue gesetzliche Regelungen (§ 14a EnWG) in Kraft getreten, die die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen festlegen. Diese gelten für alle Verteilnetzbetreiber und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Eine Teilnahme ist für alle Neuanlagen verpflichtend, die eine Leistung größer 4,2 kW haben.

Der Netzbetreiber darf steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Netzabschnitten flexibel auf maximal 4,2 kW steuern/dimmen, wenn eine Überlastung des lokalen Stromnetzes droht. Der normale Stromverbrauch im Haushalt ist weiterhin gesichert. Hier darf und wird der Verteilnetzbetreiber nicht eingreifen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind:

Wahl der Netzentgeltreduzierung

Anmeldung von Neuanlagen

Wechsel in die neue Regelung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Download

In diesem Bereich finden Sie alle wichtigen Formulare zur Anmeldung eines Stromanschlusses, Gasanschlusses oder zur Anmeldung einer Erzeugnungsanlage.

Schnelleinstieg

Hier finden Sie interessante Links und weitere Informationen.