Während der Arbeiten ist die Strom- oder Gasversorgung kurzfristig unterbrochen.
Stromzählerwechsel:
Bitte stellen Sie sicher, dass alle empfindlichen elektronischen Geräte zum Zeitpunkt des Zählerwechsels ausgeschaltet bzw. vom Netz getrennt sind. Dies gilt auch für in „Stand-by“ betriebene Geräte, wie z.B. Fernseher, Computer, Telefonanlagen, Satelliten-Anlagen und sonstige Steuerungsgeräte.
Gaszählerwechsel:
Die Inaugenscheinnahme / Außerbetrieb- und anschließende Inbetriebsetzung der angeschlossenen Gasverbrauchsgeräte erfolgt durch einen Mitarbeiter des e-werks.
Nach dem Wechsel der Messeinrichtung sollten Sie überprüfen, ob Ihre Geräte und Anlagen wieder betriebsbereit sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für ggf. entstehende Überspannungsschäden oder Störungen keine Gewährleistung übernehmen. Die Bedienung der Kundenanlage fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich.