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Strom- und Gaspreise für das nächste Jahr

(vom 18.11.2020)

Das e-werk hält die Strompreise stabil, die Erdgaspreise verteuern sich durch einen neuen, zusätzlichen Preis für den CO2-Ausstoß.

Der alte Strompreis gilt auch für das neue Jahr. Ein vorausschauender Energieeinkauf macht es möglich. Das ganze Jahr über beobachten wir den Strommarkt genau und kaufen mit Blick nach vorn ein. Das macht sich auf Dauer für unsere Kunden bezahlt. Auch wenn wir auf die hohen staatlichen Abgaben und steigenden Netzentgelten keinen Einfluss haben, für unsere Kunden kalkulieren wir fair und mit Augenmaß.

Ab dem 1. Januar 2021 führt der Gesetzgeber einen neuen, zusätzlichen Preis für den CO2- Ausstoß ein. Damit will die Bundesregierung die Klimawende voranbringen und dafür den CO2-Ausstoß deutlich senken. Eine Gesetzesregelung des Bundes – und zwar das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) - wirkt sich dabei nun auch auf alle Erdgaskunden aus. Das BEHG legt fest, dass ab 2021 ein CO2-Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne CO2 (brutto 0,541 ct/kWh Erdgas) auf „in Verkehr gebrachte Brenn- und Kraftstoffe“ erhoben wird, um so die Klimawende voranzutreiben. Das hat direkte Auswirkugen auf den Erdgaspreis.

Auch wenn sich die Bezugskosten für die Gasbeschaffung im Vergleich zum Vorjahr reduzieren, reicht das allerdings nicht aus, den zusätzlichen CO2-Preis auszugleichen. Dadurch erhöhen sich die Erdgas-Arbeitspreise für alle Produkte. Die veröffentlichenten Grundversorgungspreise sowie alle neuen Preise finden Sie in unter der Rubrik Erdgas.

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