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In diesem Jahr bleiben die Ableser vom e-werk zu Hause

(vom 04.12.2020)

Zu Zeiten von Corona findet die diesjährige Jahresablesung der Strom- und Gaszähler im e-werk Netzgebiet kontaktlos statt. Dazu hat sich das e-werk aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der Infektionen im Zuge der aktuellen Covid-19-Pandemie entschieden.

„Wir wollen das Ansteckungsrisiko für Kunden und Mitarbeiter durch den direkten Kontakt minimieren und haben uns deshalb dazu entschlossen, keine persönliche Ablesung der Zähler durch Mitarbeiter des e-werkes durchführen. Ab dem 1. Dezember schicken wir jedem Kunden eine Ablesekarte, womit die Zählerstände selbst abgelesen werden können,“ erklärt e-werk Geschäftsführer Thomas Kanitz. „Auf der Karte sind alle notwendigen Informationen enthalten, die die Kunden dazu benötigen.“ führt Kanitz weiter aus. „In diesem Jahr haben wir extra ein Ableseportal auf www.ewerk-sachsenwald.de eingerichtet. Mit nur wenigen Klicks, sind dort die Strom- und Gaszählerstände übermittelt. Außerdem halten wir dort Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ablesung bereit. Auch am Kundenservice-Telefon unter (040) 72 73 73 70 erhalten sie schnell und umfassend Unterstützung durch unsere Mitarbeiter.“ berichtet Thomas Kanitz.

Als Verteilnetzbetreiber ist das e-werk Sachsenwald verpflichtet, jährlich den tatsächlichen Verbrauch eines jeden Netzkunden zu ermitteln. Der Zählerstand bildet die Grundlage zur Abrechnung der Netznutzungsentgelte und wird dem jeweiligen Strom- bzw. Gaslieferanten übermittelt. Liegt kein plausibler Zählerstand vor, wird der Verbrauch auf Grundlage historischer Werte hochgerechnet.

Sobald die Benachrichtigung im Briefkasten ist, können die aktuellen Zählerstände abgelesen und ans e-werk Sachsenwald übermittelt werden. Über das optimierte Ableseportal auf der Homepage des e-werks die Zählerstände schnell, bequem und sicher eingegeben. Alternativ kann die ausgefüllte Karte per Post zurückgeschickt werden. Schneller geht es per Smartphone über den QR-Code mit direktem Link zur Eingabe der Zählerstände.

Wer seine Zählerstände spätestens bis zum 31.12.2020 mitteilt, profitiert im größtmöglichen Umfang von der aktuellen Mehrwertsteuersenkung, sodass der gesamte Jahresverbrauch mit der reduzierten Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent abgerechnet wird.

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