e-werk Sachsenwald GmbH
 

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Netzentgelte

Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten. Nähere Informationen finden Sie hier.

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Die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen des e-werk Sachsenwald GmbH basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Gasnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005. Die Bundesnetzagentur legt auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Das e-werk hat auf dieser Basis gemäß § 17 ARegV in Verbindung mit den Regelungen der GasNEV Netzentgelte ermittelt. Seit dem 01.10.2007 bildet die Festlegung des § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008 die Grundlage für die Ermittlung der Entgelte. In den Preisblättern sind gemäß § 6 Ziffer 4 der Kooperationsvereinbarung die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt.

Preisblatt Netzentgelte Erdgas

gültig ab 01.01.2013

(194 kB)

Preisblätter Netzentgelte Gas

gültig ab 01.01.2012

(179 kB)

Preisblätter Netzentgelte Gas

gültig ab 01.01.2011
 

(189 kB)

Entgelte für Messung und Abrechnung

Preisblatt vom 01.01.2010 bis 31.12.2010

(34 kB)

Entgelte für Messung und Abrechnung

Preisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009
(55 kB)

Netzentgelte Gas für Kunden ohne Leistungsmessung

Preisblatt vom 01.01.2010 bis 31.12.2010

(20 kB)

Netzentgelte Gas für Kunden ohne Leistungsmessung

Preisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009

(20 kB)

Netzentgelte Gas für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Preisblatt vom 01.01.2010 bis 31.12.2010

(21 kB)

Netzentgelte Gas für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Preisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009

(31 kB)

§ 23 EnWG Erbringung von Ausgleichsleistungen

Erbringung von Ausgleichsleistungen gemäß § 23 EnWG Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Zugangsmodells zu den Gasnetzen und nach dessen Festsetzung durch die Bundesnetzagentur wird das e-werk Sachsenwald GmbH eine Regelung zur Erbringung und Abrechnung von Ausgleichsleistungen veröffentlichen.