Netzentgelte
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.Die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen des e-werk Sachsenwald GmbH basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Gasnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005. Die Bundesnetzagentur legt auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Das e-werk hat auf dieser Basis gemäß § 17 ARegV in Verbindung mit den Regelungen der GasNEV Netzentgelte ermittelt. Seit dem 01.10.2007 bildet die Festlegung des § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008 die Grundlage für die Ermittlung der Entgelte. In den Preisblättern sind gemäß § 6 Ziffer 4 der Kooperationsvereinbarung die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt. |
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Preisblatt Netzentgelte Erdgasgültig ab 01.01.2013 |
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Preisblätter Netzentgelte Gasgültig ab 01.01.2012 |
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Preisblätter Netzentgelte Gas
gültig ab 01.01.2011 |
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Entgelte für Messung und AbrechnungPreisblatt vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 |
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Entgelte für Messung und AbrechnungPreisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 |
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Netzentgelte Gas für Kunden ohne LeistungsmessungPreisblatt vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 |
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Netzentgelte Gas für Kunden ohne LeistungsmessungPreisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 |
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Netzentgelte Gas für Kunden mit registrierender LeistungsmessungPreisblatt vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 |
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Netzentgelte Gas für Kunden mit registrierender LeistungsmessungPreisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 |
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§ 23 EnWG Erbringung von AusgleichsleistungenErbringung von Ausgleichsleistungen gemäß § 23 EnWG Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Zugangsmodells zu den Gasnetzen und nach dessen Festsetzung durch die Bundesnetzagentur wird das e-werk Sachsenwald GmbH eine Regelung zur Erbringung und Abrechnung von Ausgleichsleistungen veröffentlichen. |

