Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
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Feststellen des Grundversorgers
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Nach erfolgter Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG ist in 21465 Reinbek das e-werk Sachsenwald GmbH Grundversorger und in 21521 Wohltorf die E.ON Hanse Vertrieb GmbH. |

