e-werk Sachsenwald GmbH
 

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Grundversorger

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

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Feststellen des Grundversorgers

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Feststellung des Grundversorgers Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015

 

Nach erfolgter Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG ist

in 21465 Reinbek das e-werk Sachsenwald GmbH Grundversorger und

in 21521 Wohltorf die E.ON Hanse Vertrieb GmbH.