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Neue Zuschüsse fürs Sanieren

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(vom 02.03.2020)

Wer in klimaschonende Heiztechnik und Wärmedämmung investiert, hat jetzt steuerliche Vorteile. Wohneigentümer, deren Häuser älter als zehn Jahre sind, können Ausgaben fürs energetische Sanieren ab sofort beim Finanzamt geltend machen. Im Jahr, in dem die Modernisierung abgeschlossen wurde und im darauffolgenden Kalenderjahr lassen sich jeweils bis zu sieben Prozent der Kosten absetzen, höchstens jedoch jeweils 14.000 Euro. Im dritten Jahr sind es noch bis zu sechs Prozent, höchstens jedoch 12 000 Euro. Im Laufe von drei Jahren also insgesamt bis zu 20 Prozent und bis zu 40.000 Euro.

Geld für konkrete Maßnahmen

Förderfähig sind vor allem Ausgaben für Wärmedämmung, neue Fenster und Türen und klimaschonende Heizanlagen. Für die Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen: Den Steuerabzug gibt es nur für eine neue Heizung, die auf Basis von erneuerbaren Energien arbeitet. Für eine Gasheizung bekommen Modernisierer den Steuerbonus nur, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Ölheizungen sind nicht förderfähig, genauso wenig wie Luft-Luft-Wärmepumpen.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführen und bescheinigen. Eine begleitende Energieberatung, wie sie bei der KfW-Förderung Pflicht ist, ist für die steuerliche Förderung keine Voraussetzung.

Mehr Infos beim Finanzamt. Weitere Möglichkeiten der staatlichen Förderung auch unter www.kfw.de sowie www.bafa.de.

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