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Aus für alte Holzöfen - Erdgaskamin als Alternative

(vom 15.11.2017)

Für viele Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen in Deutschland läuft am 31. Dezember 2017 die Schonfrist ab.

Öfen, die vor 1985 gebaut wurden und nicht die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte erfüllen, müssen laut Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erneuert oder mit einem Spezialfilter nachgerüstet werden. Für Holzöfen der Baujahre 1985 bis 1994 ist Ende 2020 Schluss. Der Grund für das Verbot: Veraltete Anlagen stoßen zu viel Kohlenmonoxid und Feinstaub aus. Ausnahmen gibt es für historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden, für Hausbesitzer, die ausschließlich mit ihrem Kachelofen heizen sowie für offene Kamine.

 

Erdgas im Einsatz

Fachleute raten in der Regel von einer Nachrüstung ab, und empfehlen, das Geld gleich in eine neue Anlage zu stecken – mit besseren Abgaswerten und deutlich höherem Wirkungsgrad. Falls vor Ort ein Erdgasanschluss besteht, ist ein Gaskamin eine effektive Alternative, den es seit neuestem sogar mit einem natürlichen Funkenflug gibt. Sie sorgen mit schönen Flammen und dank großer Sichtfenster ebenfalls für ein wohliges Ambiente. Praktischerweise lässt sich das Feuer auch fernsteuern.

Besonders beim Thema Feinstaub haben Gaskamine die Nase vorn: So werden bei der kontrollierten Verbrennung etwa 100-mal weniger Partikel freigesetzt als bei einem klassischen Holzofen.

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